Travelife für Hotels und Unterkünfte ist ein Zertifizierungssystem, das Hotels hilft, ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu verwalten und zu überwachen und ihre Leistungen in Form von Zertifikaten ihren Gästen zu präsentieren. Wenn Hotels die Anforderungen nach europäischen und internationalen Standards erfüllen und das Nachhaltigkeitsaudit erfolgreich bestehen, erhalten sie die Travelife Gold-Zertifizierung. Lesen Sie unten alles über die Richtlinien und Regeln für den Erhalt des Zertifikats selbst.

Nachhaltigkeitspolitik


VISION
Umweltschutz ist ein globales Problem und erfordert daher globale Lösungen. Es ist nicht mög-lich, die Umwelt zu schützen, indem man die wirtschaftliche Entwicklung behindert, sondern man muss sich darauf konzentrieren, wie man eine nachhaltige Entwicklung erreicht.


DAS ZIEL
Um eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, streben wir danach, ein sozial verantwortliches Verhalten gegenüber der Gemeinschaft und dem ökologischen Gleichgewicht einzuführen, um unseren Gästen Qualität zu bieten. Das Verhältnis zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Systemen muss im Gleichgewicht sein. Einer der wesentlichen Beiträge zur nachhaltigen Entwick-lung ist die Integration des Umweltmanagementsystems nach den Anforderungen der ISO 14001 in das Managementsystem. Ein solches System erfordert in erster Linie
- Erhaltung der natürlichen Ressourcen,
- Einführung und Anwendung von neuen Technologien,
- Aufgabe von Aktivitäten, die die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung gefährden könnten

Umweltschutz im Hotel ist nur durch die gemeinsame Anstrengung aller Mitarbeiter im Rahmen des organisierten Systems möglich. Wir bemühen uns, das Umweltbewusstsein unserer Mitarbei-ter durch Information und Ausbildung zu fördern. Recycling ist ein Teil der Vision, die darauf abzielt, für jeden Mitarbeiter und Gast die Möglich-keit zu schaffen, alle Arten von nützlichen Abfällen am Ort ihrer Entstehung getrennt zu sammeln. Zu diesem Zweck wird die Sortierung von Müll wie Pappe, Glas, Plastikverpackungen, Batterien und abbaubarem Abfall als nachhaltiges System zur getrennten Sammlung von Nutzmüll in unse-rem Hotel durchgeführt. Bei der Bestellung von Produkten wählen wir außerdem Produkte in grö-ßeren Verpackungen, um so die Abfallmenge zu reduzieren, die beim Gebrauch entsteht. Unter anderem werden Anstrengungen unternommen, um die CO2-Emissionen und den Verbrauch von Ressourcen wie Strom, Energie, Wasser und Heizenergie zu reduzieren, mit dem Ziel einer ver-nünftigeren Ressourcennutzung, wobei wir letztlich erneuerbaren Quellen gegenüber begrenzten Quellen den Vorzug geben.


Schutz von Leben, Gesundheit, Privatsphäre und Würde der Arbeitnehmer


1. SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit anzuwenden und ständig an der Verbesserung der Arbeitssicherheit zu arbeiten. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in aller Form im Zusammenhang mit der Arbeit zu gewährleisten und insbesondere: Anlagen, Geräte, Ausrüstungen, Werkzeuge, den Arbeitsplatz und den Zugang zum Arbeitsplatz zu beschaffen und instand zu halten, die Arbeit so zu organisieren, dass der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit den besonderen Gesetzen und anderen Vorschriften und der Art der ausgeführten Arbeit gewährleistet ist, und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer zu ergreifen, Gefahren bei der Arbeit zu vermeiden, die Arbeitnehmer über die Gefahren bei der Arbeit zu informieren und sie zu schulen, um sicher zu arbeiten, und andere vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen bei der Arbeit durchzuführen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jedem Arbeitnehmer eine angemessene Unterweisung zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zukommen zu lassen, insbesondere in Form von Informationen und Anweisungen in Bezug auf seinen Arbeitsplatz und seine Tätigkeit, und zwar bei der Einstellung eines Arbeitnehmers, bei der Versetzung eines Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsplatz, bei der Einführung neuer oder der Ersetzung bestehender Arbeitsmittel und bei der Einführung neuer Technologien. Die Ausbildung wird während der Arbeitszeit und auf Kosten des Arbeitgebers durchgeführt. Wenn der Arbeitgeber die Verpflichtung übernommen hat, die Arbeitnehmer unterzubringen und zu verpflegen, muss er bei der Erfüllung dieser Verpflichtung den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit sowie die Religion der Arbeitnehmer berücksichtigen.
Jeder Arbeitnehmer ist für seine eigene Sicherheit und Gesundheit sowie für die Sicherheit und Gesundheit der anderen Arbeitnehmer verantwortlich, die von seinen Handlungen am Arbeitsplatz betroffen sind. Bei der Durchführung des Arbeits- und Umweltschutzes ist der Arbeitnehmer insbesondere verpflichtet: - Schulungen und Kenntnisprüfungen zu akzeptieren, um die Arbeit sicher ausführen zu können, die vorgeschriebenen und anerkannten Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz und die Anweisungen des Herstellers der Arbeitsmittel einzuhalten und jede Kontrolle in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu akzeptieren, - mit der erforderlichen Sorgfalt zu arbeiten, so dass das Leben und die Gesundheit von ihnen und anderen Arbeitnehmern sowie die Sicherheit von Anlagen und Geräten nicht gefährdet werden,
- Sicherheitsvorrichtungen richtig zu benutzen und in gutem Zustand zu halten, persönliche Schutzausrüstungen, die ihm zur Benutzung und Handhabung anvertraut wurden, zu pflegen und in gutem Zustand zu benutzen,
- den unmittelbaren Vorgesetzten über Fehler und Mängel an Geräten, persönlichen Ausrüstungen und Schutzausrüstungen sowie über Unregelmäßigkeiten bei der Arbeit und Handlungen anderer Personen zu informieren, die bestimmte Ausrüstungen beschädigen oder zerstören oder das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden können,
- die medizinischen und psychophysischen Untersuchungen, an denen er beteiligt ist, in Übereinstimmung mit dem Arbeitsplatz durchzuführen,
- bei Aufnahme der Beschäftigung und während der Arbeit den Arbeitgeber und den behandelnden Arzt über körperliche Behinderungen oder Krankheiten zu informieren, die bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten schwerwiegende Folgen für sein Leben und seine Gesundheit oder seine Umgebung haben können,
- die ihm zur Ausführung von Arbeiten zugewiesenen Mitarbeiter auf die mit der Ausführung ihrer Arbeiten verbundenen Gefahren und auf die bei diesen Arbeiten zu beachtenden Vorschriften hinzuweisen um Verletzungen zu vermeiden, - die Kenntnisse im Bereich der Arbeitssicherheit in dem Maße zu beherrschen, wie dies für ein sicheres Arbeiten erforderlich ist,
- sich einem Test unterziehen, um festzustellen, ob er unter dem Einfluss von Alkohol, anderen Suchtmitteln oder einer Krankheit steht,
- die Bestimmungen über Rauchverbote sowie alle Vorschriften und Maßnahmen zur Verhütung von Bränden einzuhalten.
Ausbildung für sichere Arbeit und Brandschutz ist eine organisierte und programmierte Tätigkeit, durch die die Arbeitnehmer Kenntnisse, Fähigkeiten und Gewohnheiten erwerben, um auf sichere Weise zu arbeiten, und zwar gemäß dem Ausbildungsprogramm für sichere Arbeit, Arbeitssicherheit und Brandschutz. Der Vorstand der Gesellschaft reguliert durch besondere Vorschriften die Bestimmungen und die Umsetzung des Schutzes, der Risikobewertung, der Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten und aller anderen Fragen in Übereinstimmung mit dem Gesetz. Ein Arbeitnehmer, der eine Stelle hat, für die nach dem Gesetz, dieser Verordnung oder einem anderen Akt des Arbeitgebers eine entsprechende Prüfung oder eine andere obligatorische Ausbildung vorgeschrieben ist, wird vom Vorstand des Unternehmens zu einer entsprechenden Prüfung oder Ausbildung überwiesen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmer gegen die Folgen eines Unfalls bei der Ausübung der Arbeit zu versichern.


2. SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE DER ARBEITNEHMER
Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Arbeitgeber zum Zweck der Ausübung von Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis alle personenbezogenen Daten zu übermitteln, die in den Vorschriften über die Aufzeichnungen im Bereich der Arbeit festgelegt sind, sowie Daten: für die Berechnung der Einkommenssteuer, der Zusatzsteuer, die Festlegung der persönlichen Abzüge, der Ausbildung und bestimmter Fachkenntnisse, des Gesundheitszustands und der Behinderung, des vertraglichen Verbots des Wettbewerbs mit dem vorherigen Arbeitgeber, Daten im Zusammenhang mit dem Mutterschutz usw. Der Arbeitgeber sammelt und behandelt Daten über die Arbeitnehmer, die er benötigt, um ordnungsgemäße Aufzeichnungen im Bereich der Arbeit zu führen:
1. Vor- und Nachname des Mitarbeiters,
2. Persönliche Identifikationsnummer,
3. Tag, Monat und Jahr der Geburt,
4. Geburtsort,
5. Anschrift des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes des Arbeitnehmers (Ort, Gemeinde und Landkreis) und Telefonnummer,
6. Arbeitsort,
7. Beruf,
8. Ausbildung, Berufsausbildung,
9. Ausbildung für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten,
10. Arbeit (und Arbeitsplatz), an dem der Arbeitnehmer arbeitet,
11. Arbeitszeiten der Arbeitnehmer in Stunden,
12. Dauer der Betriebszugehörigkeit bis zum Beginn des Arbeitsverhältnisses mit diesem Arbeitgeber,
13. ob der Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen wird,
14. ob der Arbeitnehmer behindert ist,
15. Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber,
16. Datum der Beschäftigung,
17. Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
18. Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Daten von Arbeitnehmern und ihren Familienmitgliedern, deren Verwaltung durch ein Gesetz oder eine besondere Verordnung zum Zweck der Ausübung des Rechts auf Arbeit und auf der Grundlage von Arbeit, d.h. von Rechten aus der Kranken-, Renten- und Invaliditätsversicherung, vorgeschrieben ist, werden ebenfalls gesammelt und verarbeitet. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die in Paragraph 1 dieses Artikels genannten Daten sofort nach Eintritt der Änderungen zu übermitteln. Der Arbeitgeber hat durch besonderen Beschluss eine Person zu benennen, die befugt ist, Daten über die Arbeitnehmer zu erheben, zu verwenden und gemäß den gesetzlichen Vorschriften an Dritte zu übermitteln.


3. DATENSCHUTZ: VERTRAULICHKEIT VON GESCHÄFTLICHEN UND PERSÖNLICHEN DATEN
Als Geschäftsgeheimnisse gelten alle wesentlichen Informationen über das Unternehmen, ob geschäftlich oder persönlich, über die Einzelheiten der Organisation sowie über das Geschäfts- und Produktionsprogramm und die Verfahren, die den Mitarbeitern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bekannt sind und von ihnen genutzt werden. Die Verletzung der Vertraulichkeit von Daten im Zusammenhang mit Absatz 1 dieses Artikels ist eine Verletzung der Arbeitspflichten.


4. SCHUTZ DER WÜRDE DER ARBEITNEHMER
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer vor unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung im Bereich der Arbeit und der Arbeitsbedingungen zu schützen, einschließlich der Auswahlkriterien und der Bedingungen für die Beschäftigung, den beruflichen Aufstieg, die Berufsberatung, die Berufsausbildung und die Umschulung, in Übereinstimmung mit den Sondergesetzen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Würde des Arbeitnehmers bei der Arbeit zu schützen, indem er ihm Arbeitsbedingungen bietet, unter denen er keiner Belästigung ausgesetzt ist, was auch vorbeugende Maßnahmen einschließt. Belästigung oder sexuelle Belästigung ist ein Verstoß gegen eine Beschäftigungspflicht. Ein Arbeitgeber, der mindestens zwanzig Arbeitnehmer beschäftigt, ist verpflichtet, eine Person zu benennen, die ermächtigt ist, Beschwerden im Zusammenhang mit dem Schutz der Würde der Arbeitnehmer entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Ein Arbeitnehmer, der der Ansicht ist, dass er belästigt oder sexuell belästigt wurde, hat das Recht, eine Beschwerde über den Schutz der Würde der Arbeitnehmer einzureichen.
Wenn die in Artikel 41 Paragraph 1 genannte Person eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Schutz der Würde der Arbeitnehmer erhält, ist sie verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung der Beschwerde diese zu prüfen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die dem Fall angemessen sind, um eine fortgesetzte Belästigung oder sexuelle Belästigung zu verhindern, wenn sie feststellt, dass eine solche vorliegt. Im Verfahren zur Prüfung und Erledigung der Beschwerde befragt die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Person den Arbeitnehmer, der die Beschwerde eingereicht hat, die Person, über die sich der Arbeitnehmer beschwert hat, und, falls dies für die vollständige und wahrheitsgemäße Feststellung des Sachverhalts erforderlich ist, andere Personen, die Informationen über die Beschwerde haben und andere Beweismittel vorlegen können. Der Arbeitnehmer kann in Anwesenheit seines Bevollmächtigten (Rechtsanwalt, Betriebsrat) befragt werden. Stellt die in Artikel 41 Paragraph 1 der Verordnung genannte bevollmächtigte Person fest, dass der Arbeitnehmer, der die Beschwerde eingereicht hat, belästigt oder sexuell belästigt wurde, informiert sie den Vorstand des Unternehmens über die Notwendigkeit, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Belästigungen des Arbeitnehmers zu verhindern. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Person schlägt dem Vorstand des Unternehmens je nach den Umständen des Falles vor, dass: - die Person, die den Arbeitnehmer belästigt hat, an einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers versetzt wird (Verteilung der Arbeitnehmer),
- die Person, die den Arbeitnehmer belästigt hat, mündlich verwarnt wird,
- die Person, die den Arbeitnehmer belästigt hat, schriftlich auf die Möglichkeit der Entlassung im Falle einer erneuten Belästigung hingewiesen wird,
- der Arbeitsvertrag der Person, die den Arbeitnehmer belästigt hat, gekündigt wird.
Ergreift die in Artikel 41 Absatz 1 der Verordnung genannte Person die in Artikel 42 Absatz 2 der Verordnung und Absatz 1 des vorliegenden Artikels vorgeschriebenen Maßnahmen zur Verhinderung von Belästigung oder sexueller Belästigung nicht innerhalb der in Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung vorgeschriebenen Frist oder sind die ergriffenen Maßnahmen offensichtlich ungeeignet, so hat ein Arbeitnehmer, der belästigt oder sexuell belästigt wird, das Recht, die Arbeit so lange auszusetzen, bis ihm Schutz gewährt wird, sofern er innerhalb einer weiteren Frist von acht (8) Tagen bei einem zuständigen Gericht Schutz beantragt hat.


Wenn Umstände vorliegen, aufgrund derer es nicht gerechtfertigt ist zu erwarten, dass der Arbeitgeber die Würde des Arbeitnehmers schützt, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, eine Beschwerde bei der in Artikel 41 Absatz 1 der Verordnung genannten Person einzureichen und hat das Recht, seine Arbeit zu beenden, vorausgesetzt, er hat vor dem zuständigen Gericht Schutz beantragt und den Arbeitgeber innerhalb von acht (8) Tagen nach Beendigung der Arbeit benachrichtigt. Alle Informationen und Dokumente, die im Rahmen des Verfahrens zum Schutz der Würde der Arbeitnehmer gesammelt werden, sind geheim und ihre Geheimhaltung unterliegt der in Artikel 41 Absatz 1 der Verordnung genannten Person, die eine bestimmte Beschwerde gelöst hat, sowie allen anderen Personen, die an dem Beschwerdeverfahren beteiligt waren.


Zusammenarbeit mit der lokalen Gemeinschaftspolitik


VISION
TUI BLUE Jadran engagiert sich für die Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinden und ermu-tigt und unterstützt in diesem Sinne die gemeinsamen Dienstleistungen und Hotelverwaltungen, sich auf verschiedene Weise aktiv an der Unterstützung vor allem der lokalen Wirtschaft zu betei-ligen, von der Bereitstellung von Anreizen für die Eröffnung neuer Unternehmen bis hin zur Un-terstützung bei der Bereitstellung und Ausbildung neuer Arbeitskräfte. Die lokalen Behörden kon-trollieren auch eine Reihe von Regulierungsmechanismen, wie z. B. die Erteilung verschiedener Genehmigungen für Unternehmen oder die Unterstützung bei der Beantragung von Genehmigun-gen bei übergeordneten Behörden. Darüber hinaus sind die lokalen Behörden ein wichtiger Akteur bei der Organisation verschiedener lokaler Formen von Partnerschaften, Entwicklungskooperatio-nen usw. Lokale Organisationen der Zivilgesellschaft haben sich häufig als wichtige Faktoren für die Entwicklung der lokalen Demokratie erwiesen. Die Beteiligung von Bürgern und zivilgesell-schaftlichen Organisationen an öffentlichen politischen Debatten, an der Bereitstellung öffentli-cher Dienstleistungen sowie ihr Beitrag zu einer besseren Verwaltung öffentlicher Güter ist ein wichtiger Beitrag zur Ausrichtung der Entwicklungspolitik an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bürger. Zu diesen Organisationen gehören Berufsverbände, Jugendorganisationen, informelle Netzwerke usw. Die Unternehmer sind eine Achse der lokalen Wirtschaftsentwicklung. Daher müssen ihre Ansichten angemessen anerkannt und berücksichtigt werden. Unabhängig davon, ob sie formell oder informell organisiert sind, können die Unternehmer wertvolle Partner bei der Vorbereitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie sein. Die Unterstützung der Unternehmensentwicklung ist ein Hauptelement der Förderung der lokalen Entwicklung.


ZIELE
Die Ziele der Zusammenarbeit mit der lokalen Gemeinschaft werden auf folgende Weise erreicht:
- Anstellung der lokalen Bevölkerung
- Beschaffung von Produkten, die vom lokalen Markt stammen
- Einbindung lokaler Unternehmen in die Renovierung, Ausstattung und Instandhaltung un-serer Einrichtungen
- Unterstützung von lokalen Vereinen und Institutionen (Sportvereine, Schulen, Museen, Na-turparks)
- Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen, die die lokale Gemeinschaft för-dern
- Förderung der weltweit fortschrittlichsten Trends in den Bereichen Umweltschutz, Ener-gieeinsparung, Müllentsorgung und Achtung der Menschenrechte


Die Umsetzung der Politik der Zusammenarbeit mit der lokalen Gemeinschaft umfasst die gesam-te Organisation des Unternehmens, alle seine Aktivitäten und alle Mitarbeiter. Das oberste Ziel der Qualitätspolitik ist die ständige Steigerung des Renommees des Unternehmens und seiner Konkurrenzfähigkeit auf dem Markt.


Qualitätspolitik


VISION
Die Qualitätspolitik ist ein integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik des Unterneh-mens, die darauf abzielt, jedem Hotelgast eine Dienstleistung von höchster Qualität zu bieten. Die Qualitätspolitik basiert auf den folgenden Grundprinzipien:
- Die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens müssen so beschaffen sein, dass die Qua-lität des gesamten Angebots der wichtigste Grund für einen zufriedenen Gast ist.
- Die Aktivitäten bei der Erbringung von Dienstleistungen dürfen beim Gast keine Erwartungen wecken, die bei der Bereitstellung des Gesamtangebots nicht erfüllt werden können,
- alle Anforderungen an die Dienstleistungsqualität erfüllt werden müssen,
- und wir stimmen uns kontinuierlich mit den gesetzlichen Regelungen im Bereich des Qualitäts-sicherung ab.


DAS ZIEL
Bei der Umsetzung von Qualität sollen folgende Ziele erreicht werden:
- kontinuierliche Verbesserung der Qualität des gesamten Angebots und der Dienstleistung,
- Anpassung an die Kundenanforderungen,
- kontinuierliche Verbesserung des Managementsystems,
- Reduzierung aller Formen von Verlusten, vom Energieverbrauch bis zum Materialverbrauch,
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen und
- Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und des Umweltschutzes.


Die Umsetzung der Qualitätspolitik betrifft die gesamte Organisation des Unternehmens, alle sei-ne Tätigkeiten und alle Mitarbeiter. Das Endziel der Qualitätspolitik ist die ständige Verbesserung des Renommees des Unternehmens und seiner Konkurrenzfähigkeit auf dem Markt.


Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz


VISION
Das Unternehmen WOT Adriatic Asset Company d.o.o. verpflichtet sich zur Entwicklung und Anwendung wirksamer Systeme, Standards und Praktiken für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in den von ihm betreuten Hotels in Übereinstimmung mit den Risiken, die in seinen Geschäftsbereichen auftreten. Das Ziel dieser Politik ist es, ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu sichern und das Risiko für Mitarbeiter, Hersteller, Besucher und andere Parteien, auf die sich die Aktivitäten des Unternehmens auswirken können, zu reduzieren, wobei die Qualität und Sicherheit der Dienstleistungen den Erwartungen der Mitarbeiter entspricht.


ZIELE
Die Verpflichtung des Unternehmens, ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, erfordert die Einhaltung der folgenden Grundlagen:
1) Gestaltung eines Umfelds, in dem Gesundheits- und Sicherheitsrisiken kontrolliert werden, um Verletzungen und Berufskrankheiten zu vermeiden,
2) Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften und Einhaltung aller zutreffenden internationalen Standards durch kontinuierliche Verbesserung,
3) Einführung eines wirksamen Programms für das Management von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, das systematisch in die laufenden Betriebsabläufe integriert ist und ermöglicht Folgendes:
- Identifizierung, Bewertung und Beherrschung von Risiken, die durch häufige Ursachen von Verletzungen und Berufskrankheiten entstehen, die ein integraler Bestandteil der Arbeitsumgebung sind,
- sicherstellen, dass alle Mitarbeiter auf allen Stufen der Organisation mit den Arbeitsschutzrichtlinien und -praktiken des Unternehmens vertraut sind und sich für deren Umsetzung verpflichten,
- Entwicklung von Mitarbeiterkompetenzen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch wirksame Schulungsprogramme und angemessene Führung auf allen Stufen innerhalb der Organisation,
- Erforschung der Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und Durchführung von Maßnahmen zu deren Prävention.


Die Bedingungen, die im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz erfüllt werden müssen, werden mit anderen Geschäftsbereichen abgestimmt und eine kontinuierliche Verbesserung wird sichergestellt.


Beschaffungspolitik


Das Hotel TUI BLUE Jadran ist entschlossen, seinen Gästen einen Top-Service zu bieten. Dabei ist das Erreichen einer hohen Gästezufriedenheit unser Hauptziel. Der Erfolg dieses Prozesses ist mit der Qualität der Waren und Dienstleistungen, die zur Erreichung dieses Ziels erforderlich sind, eng verbunden. Als Teil der weltbekannten Hotelmarke TUI suchen wir nach verantwortungsvollen und kreativen Lieferanten, bei denen das lokale Klima, die Authentizität des Angebots und die biologische Produktion im Vordergrund stehen und mit denen wir das Beste präsentieren wollen, was Kroatien zu bieten hat. In dieser Lieferkette haben wir Partner von registrierten kleinen Familienbetrieben bis hin zu großen kroatischen Produzenten. Innerhalb unserer Eigentümergesellschaft gibt es auch Schwesterunternehmen, die unsere Hauptlieferanten für biologisch angebautes Rindfleisch von unserem eigenen Bauernhof in der Nähe von Bjelovar sowie für Wein und Olivenöl von der Insel Brac sind.
Bei der Beschaffung beziehen wir 30 % der Waren von Lieferanten aus der Region der Gespanschaft Split-Dalmatien, den Rest von kroatischen Lieferanten. Bei der Beschaffung von Geräten werden vorrangig Lieferanten und Produkte ausgewählt, die die Anforderungen der Energieklasse A erfüllen. Wirtschaftlichkeit, Qualität, Service, Einhaltung der vereinbarten Termine und Zuverlässigkeit haben für uns höchste Priorität. Wir vertrauen allen unseren Lieferanten und erwarten eine faire und langfristige Zusammenarbeit auf einer soliden Basis und erwarten von ihnen, dass sie gemeinsam mit uns erkennen, wo Potenzial für Kostensenkungen besteht.


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