Alle Reisenden ab 12 Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland eine der folgenden Bescheinigungen vorlegen, unabhängig von Ankunftsart und Transportmittel:
- Bestätigung der vollständigen Impfung (Personen, die mit zwei oder mehr Impfdosen geimpft wurden) mit dem Hinweis, dass seit der zweiten Impfung mehr als 14 Tage vergangen sind. Als Nachweis der vollständigen Impfung gilt ein ärztliches Attest in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papier- oder digitaler Form. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beträgt 270 Tage. Die Liste der zugelassenen Impfstoffe finden Sie hier.
- Krankheitsnachweis - ein ärztliches Attest in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papier- oder digitaler Form, das belegt, dass seit dem ersten positiven PCR-Test auf eine COVID-19-Erkrankung mindestens 28 Tage, höchstens 90 Tage vergangen sind.
- Negatives Ergebnis des PCR- oder Schnelltests, das zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Die Ausnahme bilden Flugreisen, bei denen der PCR-Test zum Zeitpunkt des Starts des Flugzeugs 48 Stunden alt sein kann. Tests sollten in einer autorisierten Gesundheitseinrichtung abgelegt und in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst werden.
Offizielle Informationen finden Sie hier.